Bewerbung/Zulassung
Allgemein gilt: Alle unterstrichenen Stellen sind Links. Bitte nutzen Sie diese zu Ihrer Information!
Bewerbungsverfahren
Ein Einstieg in den Master Wirtschaftspädagogik (Master of Science) ist nur zum Wintersemester möglich. Der Bewerbungsschluss für das Wintersemester 2024/2025 ist der 31. Mai 2024 (23.59 h). Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das FAU-Bewerberportal campo. Das Portal wird ab Mitte April 2024 vom Masterbüro geöffnet. Dort müssen Sie auch folgende Dokumente im Upload-Portal als PDF hochladen. Bei Fehlen eines der Dokumente ist die Bewerbung ungültig:
- Notenauszug mit ausgewiesener Durchschnittsnote und mind. 135 ECTS bei Studiengängen mit 180 ECTS oder mit mind. 162 ECTS bei Studiengängen mit 210 ECTS (der Bachelor muss zum Bewerbungstermin nicht abgeschlossen sein, fehlende Bachelormodule können in den ersten zwei Mastersemestern noch nachgeholt werden)
- Lebenslauf
- Hochschulzugangsberechtigung
- bei Bildungsausländern ein Sprachnachweis für Deutsch Level DSH 2
- die Forschungsdisposition (Merkblatt und Thema siehe weiter unten) – Beachten Sie: Bei Fehlen der Forschungsdisposition ist Ihre Bewerbung unvollständig und damit ungültig.
Die Bewerbungsunterlagen dürfen nicht mehr ausgedruckt und per Post an das Masterbüro versendet werden!! Nur der Uploadbereich ist gültig.
Bitte beachten Sie, dass für die Bewerbung zuerst eine Registrierung im Identity Management System der FAU notwendig ist und nur eine Bewerbung pro Person und Studiengang möglich ist. Nähere Informationen zur Registrierung finden Sie auf der Homepage des FAU-Bewerberportal campo. Das Portal wird ab Mitte April 2024 geöffnet sein.
Weitere Infos zu den rein organisatorischen Prozessen der Bewerbung finden Sie auch unter: https://www.fau.de/studium/vor-dem-studium/bewerbung/anmeldung-zum-masterstudium/
Zulassungsverfahren !
Das Zulassungsverfahren wird nach folgenden Kriterien gestaltet:
- Formale Voraussetzung für die Bewerbung auf den Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik ist ein abgeschlossener Bachelor Wirtschaftspädagogik, Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre. Als einschlägig werden zusätzlich die Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen und Wirtschaftsinformatik anerkannt. Als nicht einschlägig werden u. a. eingestuft: Sozialwirt/Sozialökonomik, Verwaltungswirt, Kulturwirt, Medienwirtschaft, Wirtschaftspsychologie, Lehramtsstudiengänge mit Wirtschaft, Zweifach-Bachelor.
Die Hochschule, an der der Abschluss erworben wurde, muss eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule (Universität, Fachhochschule, Berufsakademie) sein. Der Studiengang muss akkreditiert sein und eine Dauer von mindestens 3 Jahren haben.
Bildungsausländer müssen zusätzlich Deutschkenntnisse auf dem Level DSH 2 oder/or TestDaF 4 nachweisen. - Zum Bewerbungszeitpunkt (Deadline 31.5.) müssen 135 ECTS bei einem 6-semestrigen Bachelor und 162 ECTS bei einem 7-semestrigen Bachelor vorliegen. Die zum Bachelorabschluss fehlenden ECTS müssen spätestens bis zum Ende des zweiten Mastersemesters nachgereicht werden.
- Studienrichtung I oder II: Ab dem Wintersemester 2020/21 kann man sich auf die Studienrichtung II (mit Zweitfach) direkt bewerben auch wenn nur wenige oder keine ECTS zu den Bachelormodulen des Zweitfachs vorliegen. Die Zweitfachmodule aus dem Bachelor (25 ECTS) müssen aber bis zum Ende des Masterstudiums parallel nachgeholt werden, da ansonsten keine Betreuung im Zweitfach im Referendariat erfolgt und auch die Lehrbefähigung nicht erteilt wird.
- Alle Studienbewerber werden zusätzlich auf ihre fachliche und sonstige Eignung überprüft. Das Zulassungsverfahren erfolgt in einem zweistufigen Prozess. Auf jeder Stufe werden die Kompetenzen bepunktet. Wer einen Punktwert über 70 erreicht, erhält einen Studienplatz. Wer in Stufe 1 unter 50 Punkten liegt, erhält keinen Studienplatz, wer zwischen 50 und 69 Punkten liegt, muss sich einer zusätzlichen Bewertung in Stufe 2 unterziehen. In Stufe 1 wird die fachwissenschaftliche Kompetenz sowie die wissenschaftliche Kompetenz bewertet. Bepunktet werden:
- die Note im Bachelor oder Diplom,
- Qualität und Umfang von wirtschaftspädagogischen Vorleistungen, sofern keine Leistungen vorhanden sind, wird dieser Bereich mit 0 bepunktet, ein Weiterkommen im Verfahren ist trotzdem grundsätzlich möglich (der Erwerb von wirtschaftspädagogischen Studienleistungen ist über das Zertifikatsprogramm A möglich, dass spätestens im WS vor der Bewerbung absolviert werden müsste. Siehe: https://www.institut-wipaed.rw.fau.de/studium/zertifikatsprogramm-wirtschaftspaedagogik/,
- eine selbständig abzufassende Forschungsdisposition zu einem vom Lehrstuhl festgelegten Thema, das für alle Kandidaten im Bewerbungszeitraum gleich ist. Hier finden Sie das Merkblatt, Thema 2024 und Formatvorlage zur Forschungsdisposition.
In Stufe 2 erfolgt ein 20-minütiges Auswahlgespräch mit integrierter Kurzpräsentation zu einem vom Lehrstuhl festgelegten Thema, das für alle Kandidaten im Bewerbungszeitraum gleich ist. Hier finden Sie das Merkblatt und Thema 2024 zur Kurzpräsentation und zum Fachgespräch.
Bewertungsskalen
a) Bachelornote:
Note | Punkte | Note | Punkte |
1,0 | 55 | 2,1 | 22 |
1,1 | 52 | 2,2 | 19 |
1,2 | 49 | 2,3 | 16 |
1,3 | 46 | 2,4 | 13 |
1,4 | 43 | 2,5 | 10 |
1,5 | 40 | 2,6 | 7 |
1,6 | 37 | 2,7 | 4 |
1,7 | 34 | 2,8 | 1 |
1,8 | 31 | 2,9 | 0 |
1,9 | 28 | 3,0 | 0 |
2,0 | 25 | 3,1 | 0 |
Beispiel: 1,7 = 34 Punkte
b) Quantität wirtschaftspädagogischer Studienleistungen: Bepunktet werden die 25 ECTS aus dem Kernbereich des Schwerpunktes Wirtschafts- und Betriebspädagogik sowie zwei Transferseminare aus der Vertiefung mit je 5 ECTS – insgesamt max. 35 ECTS. Diese werden mit dem Faktor 0,4 multipliziert (35 x 0,4 = 14 Punkte Maximum). Die Leistungen von Bewerber/innen aus anderen Wirtschaftspädagogikstandorden werden auf Gleichwertigkeit mit den Modulen des Standorts Nürnberg abgeglichen und bei Gleichwertigkeit in gleicher Weise bepunktet.
c) Qualität wirtschaftspädagogischer Studienleistungen: Über die Module, die unter b) berücksichtigt werden, wird der Notendurchschnitt ermittelt. Bei einer 1,0 werden 14 Punkte vergeben; für jedes Zehntel mehr werden 0,5 Punkte abgezogen. Beispiel: 2,1 = 8,5 Punkte)
d) Die Forschungsdisposition wird mit max. 17 Punkten bewertet. 5 Punkte werden für die Methodenkompetenz (Literaturmanagement und Visualisierung) vergeben (sehr gut 5 P., gut 4 P., durchschnittlich 3 P., einige Mängel 2 P. viele Mängel 1 P.)und 12 Punkte werden für die inhaltliche Qualität (Strukturiertheit, Darstellungsqualität, Stringenz) vergeben (sehr gut 10-12 P., gut 7,5 – 9,5 P., durchschnittlich 5-7 P., einige Mänge 2,5 – 4,5 P., viele Mängel 0 – 2 P.).
e) Das Auswahlgespräch wird nach folgender Skala benotet:
Präsentationsfähigkeit (8 Punkte) | Argumentationsfähigkeit (12 Punkte) |
sehr gut (7,5 – 8 Punkte) | sehr gut (10 – 12 Punkte) |
gut (5,5 – 7 Punkte) | gut (7,5 – 9,5 Punkte) |
durchschnittlich (3,5 – 5 Punkte) | durchschnittlich (5 – 7 Punkte) |
einige Mängel (1,5-3 Punkte) | einige Mängel (2,5 – 4,5 Punkte) |
viele Mängel (0-1,0 Punkte) | viele Mängel (0 – 2 Punkte) |
Alternativen
Für den Masterstudiengang gilt der Vorrang des Tätigkeitsfeldes I (Lehrtätigkeit an beruflichen Schulen, siehe Berufsziele). Für Studierende, die sich voll und ganz auf eine Tätigkeit im Personalmanagement vorbereiten möchten, empfiehlt sich im regionalen Umfeld z. B. der Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre im Studienschwerpunkt „Führung und Personal (F & P)“ oder „Personalentwicklung und -management (PEM)“ der Universität Bamberg. Gerade Studiengänge in Management und Betriebswirtschaftslehre bieten meist eine Reihe von Möglichkeiten zur Spezialisierung in diesem Bereich. Auch Studiengänge an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) bieten oft gute Spezialisierungen in diesem Bereich.
Da in der Vergangenheit immer wieder Bewerberinnen und Bewerber abgewiesen werden mussten, empfehlen wir Ihnen, auch ein Wirtschaftspädagogik-Studium an einer anderen Universität ins Auge zu fassen. In Bayern bieten die LMU München, die Technische Universität München (TUM) und die Universität Bamberg entsprechende Studiengänge an. Auch ein Studium außerhalb von Bayern ist nicht nur möglich, sondern kann den Horizont nachhaltig erweitern. Eine Orientierung bietet die WiPäd-Landkarte.
Zulassung unter Auflagen für reine Wirtschaftswissenschaftler (Quereinsteiger)
Für Bewerber, die bisher noch keine oder nicht gleichwertige wirtschaftspädagogische Module absolviert haben, wird die Zulassung, sofern das oben aufgeführte Zulassungsverfahren mit über 70 Punkten erfolgreich war, unter der Auflage ausgesprochen, folgende Bachelormodule innerhalb der ersten zwei Semester des Masterstudiengangs nachzuholen:
- Grundlagen der Wirtschafts- und Betriebspädagogik (Angebot nur im Wintersemester)
- Schulpraktische Studien (Angebot nur im Wintersemester)
- Berufs- und wirtschaftspädagogische Vertiefung (Angebot im Wintersemester und im Sommersemester)
Die Frist von 2 Semestern zum Nachholen der Module ist zwingend sowohl für den Vollzeit- als auch für den Teilzeitmodus. Die Veranstaltungen „Grundlagen der Wirtschafts- und Betriebspädagogik“ und „Schulpraktische Studien“ können nur im Wintersemester belegt werden. Achten Sie also dringend darauf, dass Sie diese beiden Veranstaltungen direkt absolvieren, sonst ist eine Auflagenerfüllung nicht möglich. Hinweise zu einem Sonderkurs (Kombi-Crash-Kurs), der die Module Grundlagen der Wirtschafts- und Betriebspädagogik und Schulpraktische Studien in verkürzter Zeit im WS verbindet finden Sie unter „Studienaufbau„.
Die Auflagen ebenso wie das Nachholen der Bachelormodule im Zweitfach zählen nicht in die ECTS-Grenze die für das Teilzeitstudium festgelegt ist. Sie können zusätzlich zu 15 ECTS Mastermodulen belegt werden. Bei der Überlegung, ob das Studium in Teilzeit begonnen wird und später in den Vollzeitmodus gewechselt wird, ist zu bedenken, dass man immer nur nach 2 Semestern von Teilzeit in Vollzeit wechseln kann, da halbe Volzeitsemester von der Studierendenkanzlei nicht geführt werden.
Besondere Auflagen für das Studium des Zweitfachs Sport
Das Zweitfach Sport kann nur studiert werden, wenn die im Folgenden aufgeführten Nachweise erbracht werden. Diese sind nicht bei der Einschreibung vorzulegen, sondern werden bei der Anmeldung zu den ersten Lehrveranstaltungen im Institut für Sportwissenschaft und Sport kontrolliert, nähere Informationen können Sie bei Frau Dr. Bracher einholen (birgit.bracher@fau.de):
- Bestehen einer Eignungsprüfung gemäß der Qualifikationsverordnung in der jeweils geltenden Fassung,
- Nachweis des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft oder der Wasserwacht; nicht älter als drei Jahre,
- Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe; nicht älter als drei Jahre, mind. 9 Ausbildungsstunden,
- Nachweis eines Praktikums von 50 Übungsstunden in einem Sportverein; der Nachweis kann durch eine Übungsleiterlizenz ersetzt werden; näheres regelt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.