Masterstudium Wirtschaftspädagogik
Masterstudium Wirtschaftspädagogik (Master of Science)
Der Masterstudiengang kombiniert berufs- und wirtschaftspädagogische, wirtschaftswissenschaftliche sowie gesellschafts- und geisteswissenschaftliche oder naturwissenschaftliche Inhalte zu einem integrativen Profil. Durch das Angebot von zwei Studienrichtungen ermöglicht der Studiengang den Studierenden eine individuelle Schwerpunktbildung. Diese Studienrichtungen eröffnen zum Teil gemeinsame, zum Teil aber abweichende Tätigkeitsfelder.
- Die Studienrichtung I fokussiert auf wirtschaftspädagogische und wirtschaftswissenschaftliche Inhalte und bedeutet ein Studium vor allem am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften.
- In der Studienrichtung II können die Studierenden neben ihrem Hauptfach Wirtschaft ein Zweitfach wählen, dessen Studium (Bachelor und Master zusammen 70 ECTS) zu einer Lehrbefähigung in einem zweiten Unterrichtsfach führt. Es sind dies Wirtschaftsinformatik, Englisch, Französisch, Spanisch, Deutsch, Berufssprache Deutsch, Sonderpädagogik, Mathematik, Sport, Ethik und evangelische Religionslehre. Die Studienrichtung II kombiniert somit wirtschaftspädagogische, wirtschaftswissenschaftliche sowie geisteswissenschaftliche oder naturwissenschaftliche Inhalte und bedeutet mithin ein gleichzeitiges Studium an der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sowie an der philosophischen Fakultät und dem Fachbereich Theologie oder der naturwissenschaftlichen Fakultät.
Der Masterstudiengang verfolgt Berufsziele mit Bezug auf vier Tätigkeitsfelder (Polyvalenz):
- Tätigkeitsfeld I (Studienrichtung I und II): Tätigkeit als Lehrkraft in einer beruflichen Schule des Bereichs „Wirtschaft und Verwaltung“, insbesondere Berufsschulen, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen, Fachschulen und -akademien sowie berufliche Oberschulen. Dieses Tätig-keitsfeld kann auch eine Leitungs- bzw. Führungsfunktion in Schulen, Bildungsadministration und Bildungspolitik beinhalten. Der Zugang zum Staatsdienst in diesem Bereich erfordert üblicherweise eine Staatsprüfung. Gemäß Artikel 6, Absatz 1 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG) entspricht der ersten Staatsprüfung eine abgelegte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird. Nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ist weiterhin von einer hohen, wachsenden Nachfrage nach Wirtschaftspädagogen auszugehen. Unabhängig von der Lage der öffentlichen Haushalte zwingt insbesondere die Altersstruktur zu einer Verpflichtung neuer Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen. Dieser Bedarf kann durch die drei wirtschaftspädago-gischen Lehrstühle in Bayern kaum hinreichend befriedigt werden.
- Tätigkeitsfeld II (insbesondere Studienrichtung I): Tätigkeit als pädagogischer Professional in einem Unternehmen bzw. einer nichtstaatlichen Institution mit Aufgaben in Trainings, in der Personalentwicklung, im Personalmana-gement sowie im Wissensmanagement. Dieses Tätigkeitsfeld beinhaltet auch eine Tätigkeit in einer Körperschaft öffentlichen Rechts sowie einem Interessenverband, der in besonderer Weise pädagogischer Expertise bedarf, beispielsweise im Bereich der (Berufs)Bildungspolitik.
- Tätigkeitsfeld III (insbesondere Studienrichtung I): Tätigkeit in betriebswirtschaftlichen Tätigkeitsfeldern von Unternehmen, die durch pädagogische Expertise in besonderer Form unterstützt wird, beispielsweise bei hocherklärungsbedürftigen Produkten.
- Tätigkeitsfeld IV (Studienrichtung I und II): Tätigkeit in der Berufsbildungsforschung an Universitäten, außeruniversitären Institutionen des Bundes, der Länder oder der Kommunen sowie privaten Instituten der Berufsbildungs-forschung und -entwicklung.
Der Masterstudiengang gibt dem Tätigkeitsfeld I einen Vorrang, der Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften mit dem Schwerpunkt Betriebs- und Wirtschaftspädagogik dem Tätigkeitsfeld II. Der wirtschaftspädagogische Masterstudiengang integriert eine obligatorische Praxisphase in beruflichen Schulen. Diese Praxisphase wird an der Universität sorgfältig inhaltlich und organisatorisch vorbereitet. Die Aufträge für die Tätigkeit in der Praxisphase sind klar reglementiert, z.B. Beobachtungen, Entwicklung, Umsetzung und Reflexion eigener Lösungen. Die Tätigkeit der Studierenden in dieser Praxisphase wird in Zusammenarbeit mit der Praxis bewertet. Mit den Schulen, die diese Praxisphasen anbieten, wird ein regelmäßiger Informationsaustausch gepflegt. Diese enge Zusammenarbeit wird durch eine lange Tradition getragen. Nürnberg ist im Vergleich zu den anderen bayerischen Standorten (Bamberg, München) der größte und der älteste Standort für die Ausbildung von Wirtschaftspädagogen. National gehört Nürnberg zu einem der bedeutendsten Standorte.
Die Studierenden sollen durch das Studium befähigt werden, mit wissenschaftlichen Methoden und Erkenntnissen selbstständig ihr Tätigkeitsfeld zu gestalten. Dazu sollen sie wissenschaftlich ihr Tätigkeitsfeld analysieren, Methoden und Erkenntnisse kritisch abwägen sowie gefundene Lösungen umsetzen und kritisch bewerten. Das Studium soll den Studierenden ermöglichen, in Zusammenarbeit mit Experten aus der eigenen Profession, insbesondere aber auch mit Experten anderer Professionen, ihr Arbeitsfeld durch ein offenes, kommunikationsstarkes und authentisches Verhalten effizient zu gestalten.
Das Studium zielt über die fachliche Förderung hinaus auf die persönliche Förderung der Studierenden. Die Studierenden sollen eigene Schwächen und Stärken aufdecken und die eigene professionelle und persönliche Entwicklung (einschließlich Lebensperspektiven) planen, durchführen und evaluieren. Die Studierenden anerkennen die Rechte von Individuen und Institutionen, verpflichten sich den ethisch-moralischen Standards wirtschaftspädagogischen Handelns und sind in der Lage, ihr professionelles Handeln moralisch zu reflektieren.
Vollzeit- und Teilzeitmodus
Das Studium kann im Vollzeitmodus (4 Semester Regelstudienzeit plus 2 Überziehungssemester) oder Teilzeitmodus (8 Semester Regelstudienzeit plus 2 Überziehungssemester) studiert werden. Ein Wechsel von Vollzeit in Teilzeit ist jederzeit möglich. Ein Wechsel von Teilzeit in Vollzeit ist immer nach einer geraden Teilzeitsemesterzahl möglich (also nach 2 Teilzeitsemester, 4 Teilzeitsemester usw.). Vor dem Wechsel muss eine Bestätigung beim Lehrstuhl eingeholt werden, die der Studierendenkanzlei einzureichen ist.
Im Teilzeitmodus darf nur die Hälfte der (Master-)prüfungsleistungen pro Semester also 15 ECTS statt 30 ECTS studiert werden. In vier Semestern darf diese Grenze um jeweils 5 ECTS auf 20 ECTS überschritten werden.
Für den Teilzeitmodus werden keine gesonderten Abendveranstaltungen angeboten. Der Vorteil dieser Form besteht nur darin, dass die Regelstudienzeit verlängert werden kann. Die Veranstaltungen und Prüfungen sind mit dem Vollzeitmodus identisch.