Auslandsstudium
Auslandsstudium
Allgemeines zum Auslandsstudium
Vor einem geplanten Auslandsaufenthalt sollten Sie unbedingt abklären, welche ausländischen Lehrveranstaltungen Sie sich an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, anerkennen lassen können. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre im Ausland erbrachten Leistungen auch angerechnet werden.
Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, erste grundsätzliche Fragen zum Thema Auslandsanerkennung am Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik zu klären. Sollten Sie weitergehende Fragen zum Thema Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Frau Dr. Yvonne Schalek.
VOR dem Auslandsstudium
Wenn Sie sich eine Veranstaltung aus Ihrem Auslandsstudium im Rahmen der wirtschaftswissenschaftlichen Module anrechnen lassen möchten, müssen Sie zu den entsprechenden Lehrstühlen gehen und dort ein Learning-Agreement abschließen. Den Anerkennungsprozess am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften und die benötigen PDF-Formulare finden Sie hier: Anerkennung Ausland.
Wenn Sie sich eine Veranstaltung aus Ihrem Auslandsstudium in wirtschaftspädagogischen Modulen anerkennen lassen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Frau Dr. Yvonne Schalek und bringen folgende Unterlagen zu dem Termin mit:
- Kursbeschreibung der ausländischen Veranstaltung
- Angaben zu Veranstaltungsart und Umfang der ausländischen Veranstaltung (Zeitaufwand, evtl. SWS, Kreditpunkte etc.)
- Beschreibung der Prüfungsmodalitäten der ausländischen Veranstaltung
- Begründeter Vorschlag, für welche Veranstaltung des Lehrstuhls die Anerkennung erfolgen soll.
- Ausdruck des Formulars „Learning Agreement“ (siehe Link oben „Anerkennung Ausland“)
In der Wirtschaftspädagogik im Bachelor rechnen wir aus dem Ausland folgende Module an:
- Berufs- und wirtschaftspädagogische Vertiefung A, B und/oder C (im Rahmen des Studienbereichs Wirtschaftspädagogik – nur für Wirtschaftspädagogen)
- Präsentations- und Moderationstechniken (nur für Wirtschaftspädagogen)
In der Wirtschaftspädagogik im Master rechnen wir aus dem Ausland folgende Module an:
- Empirische Forschung
- Berufs- und wirtschaftspädagogisches Wahlmodul
- Auslandsmodul A und B (fachwissenschaftlicher Pflichtbereich, thematisch offen – aber eingegrenzt auf Betriebswirtschaftslehre)
- Schulpraktische Studien II (nur an „Partnerschulen im Ausland“ des Lehrstuhls möglich. Bewerbung über den Lehrstuhl auf aktuelle Ausschreibungen hier )
Andere fachwissenschaftliche Module müssen über Learning-Agreements bei den entsprechenden Lehrstühlen beantragt werden. Siehe oben.
NACH dem Auslandsstudium
Um Ihre im Ausland erbrachten Leistungen beim Prüfungsamt einbuchen zu lassen gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Drucken sie sich das Formular „Antrag auf Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen“ (siehe Link oben „Anerkennung Ausland“) aus
- Füllen Sie bitte den Kopf des Formulars mit Ihrem Namen, Matrikelnummer, Geburtstag/-ort, etc. aus
- Kommen Sie bitte mit dem ausgefüllten Formular, dem Original des Zeugnisses Ihrer Auslandsuniversität und allen Ihren Learning-Agreements (siehe oben „VOR dem Auslandsstudium“) bei Frau Dr. Yvonne Schalek vorbei, die die Notenumrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen vornimmt und den Anrechnungsantrag unterzeichnet.
- Mit dem vom Lehrstuhl unterschriebenen „Antrag auf Anrechnung“ können Sie beim Prüfungsamt die Einbuchung Ihrer Auslandsleitungen beantragen
Infos zur Finanzierung möglicher Auslandsaufenthalte finden Sie >hier<.